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   BGH, 05.08.2010 - 2 StR 254/10   

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https://dejure.org/2010,15370
BGH, 05.08.2010 - 2 StR 254/10 (https://dejure.org/2010,15370)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2010 - 2 StR 254/10 (https://dejure.org/2010,15370)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2010 - 2 StR 254/10 (https://dejure.org/2010,15370)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 111i Abs. 2 StPO; § 73 StGB; § 73c StGB; § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
    Auffangrechtserwerb (Zurückgewinnungshilfe; Feststellung; Erörterungsmangel hinsichtlich der Härtefallvorschrift des Verfalls); Anrechnungsmaßstabes der vom Angeklagten in dieser Sache in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Prüfung der Härtefallregelung des § 73c Strafgesetzbuch (StGB) bei Entscheidungen nach § 111i Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111i Abs. 2; StGB § 73c
    Erfordernis der Prüfung der Härtefallregelung des § 73c Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Entscheidungen nach § 111i Abs. 2 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 2 StR 254/10
    Dies muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (BGHSt 27, 287, 288).
  • LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20

    Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis

    Die Auslieferungshaft ist im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen (vgl. zum Anrechnungsmaßstab für eine in der Schweiz erlittene Freiheitsentziehung BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - 2 StR 254/10, juris, Rn. 5).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass § 73c Abs. 1 StGB im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 2 StR 254/10; vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242; vom 7. September 2010 - 4 StR 393/10).
  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

    Denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, dass das Landgericht rechtsfehlerfrei von der Anwendung der Härtevorschrift des § 73c StGB aF abgesehen hat, obwohl die Regelung auch im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO aF zu treffenden Entscheidungen zu beachten ist (Senat, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 254/10, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 44; Beschluss vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, juris Rn. 8; KK-StPO/Spillecke, 7. Aufl., § 111i Rn. 14).
  • BGH, 10.07.2014 - 1 StR 247/14

    Anrechnung von ausländischen Freiheitsentziehungen auf die Strafe

    Im Hinblick darauf, dass hier nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 587/13; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 350/12), hat der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 425/13; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 254/10; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 156/05).
  • BGH, 05.06.2012 - 4 StR 58/12

    Anrechnung einer Freiheitsentziehung im Ausland auf die Freiheitsstrafe

    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO kann der Senat im vorliegenden Fall den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmen, da nur eine Anrechnung im Verhältnis von 1 : 1 in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 166/08, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 254/10).
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